
Über das Pfadiheim
Wichtige Infos
Unser Pfadiheim hat innen Platz für max. 42 Personen
Aussen auf der Terrasse haben etwa 60 Personen Platz.
Wir verfügen über nur 2 WC’s !!!
Darum ist unser Heim gemäss Vorschriften geeignet für höchstens 60 Personen (im Sommer)
Ebenfalls beschränkt sind unsere Parkmöglichkeiten (ca. 20 Autos)
Parkiert darf nur auf dem ARA Parkplatz und im Areal auf der Asphaltierten Fläche werden .
!!! Der Rasen im Pfadiheim darf auf keinen Fall befahren werden !!!
Auch auf dem Waldweg zum Heim darf NIEMALS Parkiert werden.
Wir möchten gemäss Hausordnung hinweisen das ab 22.00 Uhr der Lärmpegel auf normal anzupassen ist, unseren Nachbarn zu Liebe.
Im Falle einer Beschwerde regelt das die Polizei.
Es ist zu beachten das keine kommerzielle (gewinnbringende) Veranstaltungen bewilligt oder erlaubt werden.
Falls diese Infos nicht beachtet werden haftet der Mieter und allfällige Bussen oder Gebühren werden an ihn weitergeleitet !!!

Baupläne



Inventar
Allgemein
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2 Grosse Kühlschränke
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Aufenthaltsraum mit Schwedenofen
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Küche / Toilettenraum / Putzschrank
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Überdachte Terrasse
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kleine Grillstelle oben
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Grosse Grillstelle mit Sitzplatz
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Spielwiese
Aufenthaltsraum
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42 Metall-Holz Stühle
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3 Holztische 180 / 90 cm
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3 Holztische 90 / 90 cm
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1 Holztisch rund 120 cm
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2 Barstühle
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Kleiderständer / Schirmständer
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2x Abfallkübel / Putzschrank
Terrasse
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einige Holzstühle
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14 Holzbänke (Festwirtschaft)
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7 Holztische (Festwirtschaft) 250 x 60cm
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2 Holztisch (Bautische) 200 x 80cm
Küche
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4 Kochplatten-Rechaud
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Backofen mit 1x Gitter, 1x Backblech
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Kühlschrank 120 l mit Gefrierfach
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Arbeitsfläche mit Spüle
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je 42 Teller Gross / Suppenteller / Salatschalen / Dessertteller / Kaffeetassen mit U.t.
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je 42 Rotwein- / Weisswein- / Mineralwassergläser
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je 42 Messer / Gabeln / Suppenlöffel / Kaffeelöffel
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4 Thermoskrüge
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2x grosse Glasschüsseln und 2x kleine Glaskrüge
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div. Küchenwerkzeug wie Büchsenöffner / Korkenzieher / Salatbesteck / Kellen / Schneid- und Rüstmesser / Löcherbecken
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div. Pfannen und Pfannendeckel
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Aschenbecher / Serviertablett / Holzbretter

Hausordnung
Das Pfadiheim Rüfenacht ist Eigentum der Pfadi Worb.
Interessenten, welche das Heim mieten wollen, machen wir darauf aufmerksam, dass das Heim und das dazugehörende Areal in 1. Priorität für die Pfadi von Worb reserviert ist.
Auf dem Areal des Pfadiheim Rüfenacht finden regelmässig Samstagsaktivitäten unserer lokalen Pfadiabteilung statt.
Für Vermietungen am Samstag heisst das, dass die Wiese vor dem Rundbau bis 17.00 Uhr auch von den Pfadis als Spielwiese genutzt werden kann. Für weitere Auskünfte bitte melden. Danke.
Achtung !!! Es werden keine kommerzielle (gewinnbringende) Veranstaltungen bewilligt !!!
Der Mietpreis dient ausschliesslich zur Deckung der Unkosten wie Baurechtszins, Hypothekarzins, Versicherung, Strom, Wasser, Reparaturen, Unterhaltskosten, Pflege, Wartung und Verwaltung des Hauses und Areals.
Achtung: Bei Starkregen ist die Metalltüre (Wasserschutztüre) geschlossen zu halten!! Überschwemmungsgefahr!!
1. Benützungsdauer:
des Heimes und Areals wird mit der Verwalterin / dem Verwalter festgesetzt.
Grundsätzlich gilt :am Miettag frühestens von 10.00 h bis spätestens am darauffolgenden Tag 09.00 h.
2. Schlüssel:
die Übernahme und Abgabe ist mit der Verwaltung abzusprechen. Schlüsseldepot : Fr. 1oo.-- bei Abgabe in Bar
3. Verantwortung:
für einen Anlass muss in jedem Falle von einer volljährigen Person getragen werden (verantwort-licher Mieter / verantwortliche Mieterin).
4. Reinigung:
des Hauses und Areals obliegt den Mietern / Mieterinnen des Hauses. Nach jeder Veranstaltung müssen Heim, Areal und Umgebung (Wald, Weg, Parkplatz) sauber hinterlassen werden (bitte auch alle Weg weisenden Plakate, Ballone etc. wieder entfernen).
Wir bitten die Mieter / Mieterinnen die Abtrockentücher und Kehrichtsäcke selber mitzubringen, (Reinigungsmittel, Toilettenpapier und Putzmaterial sind jedoch im Heim vorhanden).
Allfällige Nachreinigungen müssen wir gesondert verrechnen.
5. Abfall:
1x leerer Abfallsack à 110 Liter wird von der Verwaltung abgegeben und ist mit der Entsorgung in der Miete inbegriffen. Jeder weitere Abfallsack à 110 Liter kann gegen eine Gebühr von 6.-- Fr bei dem Verwalter / der Verwalterin abgegeben werden.
6. Parkieren:
Für Autos und Motorräder steht der Parkplatz oberhalb des Pfadiareals zur Verfügung. Auf keinen Fall dürfen Autos entlang dem Waldweg parkiert werden. Auf dem Areal selber darf nur der asphaltierte Weg für Materialtransporte befahren werden.
7. Lärm:
Die Mieter werden angehalten, die Musik nach 22.00 Uhr in der Lautstärke zu reduzieren, damit sich die Lärmbelastung für die Nachbarschaft in Grenzen hält. Im Falle einer Beschwerde regelt das die Polizei.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1.August und 31.Dezember gestattet. Mit Vermieter absprechen.
8 .Finnenkerzen:
sind grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es herrscht ein offizielles Feuerverbot.
Ebenfalls verboten sind Finnenkerzen im Wald, auf dem Rasen oder zu nahe am Gebäude abzubrennen.
Auf jeden Fall ist Kontakt mit dem Verwalter / der Verwalterin aufzunehmen, wegen einer geeigneten Unterlage (Gartenplatte).
Die Überreste der Finnenkerze ist nach der Veranstaltung dem Verwalter / der Verwalterin abzugeben.
9. Meldeplicht:
Wir als Verein / Verwalter sind verpflichtet bei der Polizeiabteilung Worb alle Veranstaltungen zu melden.
Im Falle einer Beschwerde (z.B. Lautstärke, Parkieren am Wegrand...) werden sich die Behörden direkt bei dem Verantwortlichen Mieter / der Mieterin melden.
10. Sachschäden:
sind dem Verwalter / der Verwalterin bei Rückgabe der Schlüssel zu melden. Sie sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Veranstalter / die Veranstalterin haften für Schäden, die durch die Benützung des Hauses und / oder Areals entstehen.
11. Absagen:
Wenn Sie Ihre Reservation aus irgendeinem Grund absagen müssen, dann bitten wir Sie dringend, uns dies so bald als möglich mitzuteilen.
Für Reservationen, die Sie später als 4 Wochen vor dem vereinbarten Datum annullieren, müssen wir Ihnen die Hälfte des Mietpreises, später als 2 Wochen den vollen Mietpreis berechnen.
12. Bezahlung:
Der Mietbetrag muss bis mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung überwiesen sein.
13. Spätestens mit dem Einzahlen der Rechnung bestätigt der Mieter / die Mieterin das diese Hausordnung / Regeln gelesen und Verstanden wurden.