top of page
2 panorama.JPG

Über das Pfadiheim


Der Verein Pfadiheim Rüfenacht ist 1987 gegründet worden. Die Initanten waren Eltern von Führern und Pfadern der 1981 gegründeten Pfadfinderabteilung Fliehburg Rüfenacht. Der Hauptzweck des Vereins war anfänglich die Errichtung des Pfadiheims in der alten Kläranlage Rüfenacht. Seit der Einweihung im Jahre 1989 steht der Betrieb und der Unterhalt des neuen Pfadiheims im Vordergrund. Während gut 15 Jahren prägten das Ehepaar Bruno und Susanne als Präsident und Sekretärin/Verwalterin sowie John Meekel als Kassier die Geschicke des Vereins. Im Dezember 2002 übernahm ein neuer Vorstand unter Marco Jorio die Leitung, reorganisierte den Verein (neue Statuten, neues Benutzerreglement, neue Tarife) und übertrug die Heimverwaltung dem Ehepaar Rasch.      

Der Verein zählte Anfang 2004 rund 50 Mitglieder. Das Vereinsleben umfasst neben der jährlichen Mitgliederversammlung zwei Putztage mit den Pfadern - einen jeweils im Frühjahr, den anderen im Herbst. Mehrere Mitglieder legten zudem beim Bau der neuen Pfadibaracke in den Jahren 2002/2003 selber Hand an. 
 
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche den Vereinszweck - den Betrieb und den Unterhalt des Pfadiheim Rüfenacht - unterstützen. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 30.- für Einzelmitglieder, Fr. 50.- für Paare, Fr. 200.- für juristische Personen und mindestens Fr. 20.- für Passivmitglieder (Gönner). Mitglieder können das Heim zu einem reduzierten Preis mieten.

Path through forest

Baupläne

Inventar

Allgemein

  • Aufenthaltsraum mit Schwedenofen

  • Küche / Toilettenraum / Putzschrank

  • Überdachte Terrasse mit Grillstelle

  • Grosse Grillstelle mit Sitzplatz

  • Spielwiese

 

Aufenthaltsraum

  • 42 Metallstühle

  • 3 Holztische 180 / 90 cm

  • 3 Holztische 90 / 90 cm

  • 1 Holztisch rund 120 cm

  • 2 Barstühle

  • Kleiderständer / Schirmständer

  • Abfallkübel / Putzschrank

 

Terrasse

  • einige Holzstühle

  • 14 Holzbänke (Festwirtschaft)

  • 7 Holztische (Festwirtschaft)

  • 2 Holztisch (Bautische)

 

Küche

  • 4 Kochplatten-Rechaud

  • Backofen

  • Kühlschrank 120 l mit Gefrierfach

  • Arbeitsfläche mit Spüle

  • je 42 Teller Gross / Suppenteller / Salatschalen / Dessertteller / Kaffeetassen mit U.t.

  • je 42 Rotwein- / Weisswein- / Mineralwassergläser

  • je 42 Messer / Gabeln / Suppenlöffel / Kaffeelöffel

  • 4 Thermoskrüge

  • div. Glasschüsseln und Glaskrüge

  • div. Küchenwerkzeug wie Büchsenöffner / Korkenzieher / Salatbesteck / Kellen / Schneid- und Rüstmesser / Löcherbecken / Kuchenbleche

  • div. Pfannen und Pfannendeckel

  • Aschenbecher / Serviertablett / Holzbretter

4 terrasse.JPG

Hausordnung

1. Benützungsdauer:

des Heimes und Areals wird mit der Verwalterin / dem Verwalter festgesetzt.

Grundsätzlich gilt :am Miettag frühestens von 10.00 h bis spätestens am darauffolgenden Tag 09.00 h.

2. Schlüssel:

die Übernahme und Abgabe ist mit der Verwaltung abzusprechen. Schlüsseldepot : Fr. 1oo.--

3. Verantwortung:

für einen Anlass muss in jedem Falle von einer volljährigen Person getragen werden (verantwort-licher Mieter / verantwortliche Mieterin).

4. Reinigung:

des Hauses und Areals obliegt den Mietern / Mieterinnen des Hauses. Nach jeder Veranstaltung müssen Heim, Areal und Umgebung (Wald, Weg, Parkplatz) sauber hinterlassen werden (bitte auch alle Weg weisenden Plakate, Ballone etc. wieder entfernen).

Wir bitten die Mieter / Mieterinnen die Abtrockentücher selber mitzubringen, (Reinigungsmittel, Toilettenpapier, Kehrrichtsäcke und Putzmaterial sind jedoch im Heim vorhanden).

Allfällige Nachreinigungen müssen wir gesondert verrechnen.

5. Parkieren:

Für Autos und Motorräder steht der Parkplatz oberhalb des Pfadiareals zur Verfügung.Auf keinen Fall dürfen Autos entlang dem Waldweg parkiert werden. Auf dem Areal selber darf nur der asphaltierte Weg für Materialtransporte befahren werden.

6. Lärm:

Die Mieter werden angehalten, die Musik nach 22.00 Uhr in der Lautstärke zu reduzieren, damit sich die Lärmbelastung für die Nachbarschaft in Grenzen hält.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1.August und 31.Dezember gestattet.

7. Sachschäden:

sind dem Verwalter / der Verwalterin bei Rückgabe der Schlüssel zu melden. Sie sind nicht im Miet-preis inbegriffen. Der Veranstalter / die Veranstalterin haften für Schäden, die durch die Benützung des Hauses und / oder Areals entstehen.

8. Absagen:

Wenn Sie Ihre Reservation aus irgendeinem Grund ab sagen müssen, dann bitten wir Sie dringend, uns dies so bald als möglich mitzuteilen.

Für Reservationen, die Sie später als 4 Wochen vor dem vereinbarten Datum annullieren, müssen wir Ihnen die Hälfte des Mietpreises, später als 2 Wochen den vollen Mietpreis, berechnen.

bottom of page